SIGNAL IDUNA Logo
Kapitalmarkt & Aktuelles

Solidaritätszuschlag 2021: So viel sparen Sie in diesem Jahr

Ab Januar 2021 werden die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag (kurz „Soli“) stark erhöht – davon profitieren ca. 90 Prozent der deutschen Bevölkerung. Ob Sie dazu gehören und was das genau bedeutet, erfahren Sie hier.

Nicole Bianga 04.01.2021 5 Min Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 01. Januar 2021 steigt das Netto-Einkommen vieler Bundesbürger durch die Erhöhung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag
  • Anleger, die das Plus im Portemonnaie konsequent in ihre Vorsorge stecken, können eine beachtliche Summe für ihre private Altersvorsorge ansparen

Wer profitiert von den Soli-Änderungen 2021?

Die Bundesregierung hebt die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag ab dem 01.01.2021 erheblich an: für Alleinstehende (Verheiratete) von 972 Euro (1.944 Euro) zu zahlender Einkommenssteuer im Jahr auf 16.956 Euro (33.912 Euro).

Freigrenzen Solidaritätszuschlag zur tariflichen Einkommenssteuer

 
Bis 31.12.2020
Ab 01.01.2021
Alleinstehend (Steuerklasse I, II, IV, V, VI)
972 Euro
16.956 Euro
Verheiratet (Steuerklasse III)
1.944 Euro
33.912 Euro

Damit entfällt der Solidaritätszuschlag komplett für Alleinstehende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 61.700 Euro. Das entspricht bei Arbeitnehmern einem Jahresbrutto von etwa 73.000 Euro. Für Verheiratete liegen diese Werte bei 123.400 respektive 151.000 Euro.

Wer mehr verdient, profitiert von einer neu eingeführten Milderungszone und wird zumindest teilweise von dem Solidaritätszuschlag befreit.

Nur Spitzenverdiener mit einem zu versteuernden bzw. Brutto-Jahreseinkommen von über 96.400 bzw. 109.000 Euro profitieren nicht von den Änderungen und zahlen den Zuschlag wie bisher weiter.

Milderungszonen Solidaritätszuschlag nach Jahreseinkommen (brutto)
 
Solidaritätszuschlag
Jahreseinkommen (brutto)
bis 73.000 Euro (Alleinstehende)
bis 151.000 Euro (Ehepaare)
entfällt komplett
Jahreseinkommen (brutto)
zwischen ca. 73.000 Euro und 109.000 Euro (Alleinstehende)
zwischen ca. 151.000 Euro und 221.000 Euro (Ehepaare)
entfällt teilweise
Jahreseinkommen (brutto)
mehr als 109.000 Euro (Alleinstehende)
mehr als 221.000 Euro (Ehepaare)
Voller Satz von 5,5%

Was tun mit dem zusätzlichen Nettoverdienst?

Mit der Abschaffung des Solis für den Großteil der Steuerpflichtigen ergibt sich nach Berechnungen der Bundesregierung im Mittel ein Plus von 300 Euro jährlich. Gut angelegt, kann damit die private Altersvorsorge aufgestockt werden.

Wird das zusätzliche Nettogehalt beispielsweise monatlich in einen Aktienfondssparplan investiert – mit einem angenommenen Wertzuwachs von 4% p.a. –, können Sie sich nach 10 Jahren über 3.500 Euro freuen. Wer 20 Jahre diszipliniert dabei bleibt, spart eine stolze Summe von über 8.600 Euro an – ohne auf etwas verzichten zu müssen!

Segelschiff

ONVEST: Jetzt online Fondssparplan eröffnen

Mit nur wenigen Klicks Fondssparplan eröffnen und die private Altersvorsorge aufstocken.

Zu ONVEST

Nützliche Links

Weitere Artikel finden Sie hier