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Hoffst Du noch oder zahlst Du schon?

Immer mehr Banken setzen Strafzinsen für Privatkunden an. Allein im März 2021 sind knapp 50 Banken und Sparkassen hinzugekommen – mit unterschiedlich hohen Freibeträgen. Sollte man Mitleid mit den Kreditinstituten haben oder tätig werden?

Wolff Seitz 25.05.2021 - aktualisiert am 13.12.2021 3 Min Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Immer mehr Banken und Sparkassen erheben das sogenannte Verwahrentgelt (Straf- oder Negativzinsen) – insbesondere Neukunden sind davon betroffen.
  • Einige Banken versuchen auch mit Bestandskunden Vereinbarungen zu treffen, um das Verwahrentgelt berechnen zu können.
  • Strafzinsen sorgen dafür, dass sich Ihr Erspartes auf Giro- und Tagesgeldkonten verringert.
  • Es gibt Möglichkeiten, den Negativzinsen zu entkommen.
  • Die aktuelle Inflationsrate liegt bei 4,5%.

Haben Sie auch ein Girokonto? Ja, klar, wer hat das nicht. Aber haben Sie eines, bei dem Ihnen Ihre Bank bereits für Ihr Guthaben ein Verwahrentgelt – allgemein auch „Negativzins“ oder „Strafzins“ genannt – in Rechnung stellt? Die Einschläge kommen jedenfalls dichter. Wer noch nicht betroffen ist, der hofft beim regelmäßigen Gang zum – elektronischen – Postfach, dass das eigene Kreditinstitut einem nicht eine entsprechende Änderungskündigung des bisherigen Kontovertrages zugestellt hat.

Das erfolgt natürlich seitens der Sparkassen und Banken unter Ausdruck des größten Bedauerns. Was wiederum verständlich ist. Denn wer möchte seinem Kunden schon so offen die Freundschaft aufkündigen. So jedenfalls empfindet das der eine oder andere Kontoinhaber.

Einverständniserklärung für die Erhebung eines Verwahrentgeltes

Die Eltern eines Arbeitskollegen wurden beim Besuch ihrer Filiale einer großen deutschen Sparkasse überrascht. Während sie am Kontoauszugsdrucker standen, wurden sie freundlich lächelnd von links angesprochen. Beim nächsten Atemzug hatten sie schon die Einverständniserklärung für die zukünftige Erhebung eines Verwahrentgeltes vor sich liegen und den Stift in die Hand gedrückt bekommen – und schon war es besiegelt.

An dieser Stelle muss ich allerdings – auch wenn ich meiner ehemaligen Ausbildungsbranche durchaus kritisch gegenüberstehe – eine Lanze für meine früheren Kolleginnen und Kollegen brechen. Denn die Kreditinstitute haben vergleichsweise lange stillgehalten und über Jahre dem Verfall ihrer Zinsmargen zugesehen. Da kann man schon mal Mitleid haben.

 

Strafzinsen umgehen

Wer dieses Mitleid nicht mitbringt, der muss sich bewegen. Oder besser: sein Geld. Denn das Verwahrentgelt ist für den einen oder anderen Anleger die lange erwartete Initialzündung, die persönliche Liquiditätshaltung zu überprüfen. Tun fünfzig oder einhunderttausend Euro auf dem eigenen Giro- oder Tagesgeldkonto denn tatsächlich not?

Das Geld für absehbare bzw. geplante Konsumausgaben sollte man in jedem Fall parat halten. Und darüber hinaus auch den Notgroschen für die unvorhersehbaren Wechselfälle des Lebens. Das sollten auch nochmal gern drei Monatsgehälter sein. Aber darüber hinaus?

Die Eltern meines Arbeitskollegen schieben ihre Guthaben – Girokonto und Tagesgeld – schon seit Jahrzehnten vor sich her. Und seit einigen Jahren gleichen die Zinserträge nicht einmal mehr die Inflationsrate aus. De facto war diese Form der Verwahrung also schon seit geraumer Zeit ein Verlustgeschäft. Aber es fiel halt nie so richtig auf. Jetzt, mit dem offiziellen Zinsabzug, schmerzt es sichtbar. Daraufhin haben die Eltern einen Teil ihrer Liquidität nun in ein Fondsportfolio investiert. Liquide ist es weiterhin – zu den jeweils ermittelten Rücknahmepreisen. Aber vor allem haben sie jetzt die Chance, längerfristig auch etwas Geld zu verdienen.

 

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Wer noch weiterhoffen will: Gerade hat auch die Commerzbank ein Verwahrentgelt eingeführt. Und wenn die Platzhirsche erstmal die Samthandschuhe ausgezogen haben, ist es auch für die kleineren Volksbanken und Sparkassen nurmehr eine Frage der Zeit. Hoffen Sie also nicht zu lange.

Mit herzlichen Grüßen aus Hamburg,
Wolff Seitz

Weiterführende Informationen

Sie möchten wissen, ob bzw. ab welcher Summe Ihre Bank Strafzinsen erhebt? Derzeit sind insbesondere Unternehmen sowie wohlhabende Privatpersonen betroffen. Ab einer Sparsumme von 100.000 € sollten Sie mit Negativzinsen rechnen – einige Banken verlangen Strafzinsen erst ab einer Summe von 250.000 € oder auch 500.000 €, andere Banken bereits ab dem ersten Euro.

Das sogenannte Verwahrentgelt betrifft insbesondere Neukunden – erkundigen Sie sich also vor Kontoeröffnung bei der Bank oder Sparkasse, ob Negativzinsen erhoben werden.

Aber auch langjährige Bestandskunden sollten nicht unüberlegt unterschreiben, wenn ihre Bank oder Sparkasse nachträglich die Vereinbarungen ändern möchte, um Strafzinsen berechnen zu können.