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Kapitalmarkt & Aktuelles

Rabatte, Rabatte, Rabatte!

Die Renditen für länger laufende Anleihen sind in den letzten Wochen etwas gestiegen. Das könnte eine Reaktion auf die eine steigende Inflationserwartung sein. Daraus resultierende Kursveränderungen bei Rentenpapieren sind allerdings nicht von Dauer.

Wolff Seitz 28.04.2021 7 Min Lesezeit

Liebe Leserin, liebe Leser,

non scolae, sed vitae dicimus.[1] Ich habe zwar wenig aus meinem Lateinunterricht behalten – aber diesen Satz erinnere ich, natürlich auch in seiner originalen Fassung. Und fürs Leben gelernt haben wir einiges – Zwischenmenschliches wie Fachliches. Sei es, dass man Mitschüler, die sich in unserem Beisein abfällig über Dritte äußern, direkt darauf anspricht, statt sie anonym beim Schulleiter anzuschwärzen. Oder dass eine Messgröße nur um 100% fallen, aber um mehrere tausend Prozent steigen kann – was man mitunter augenzwinkernd auch auf die Kapitalmärkte anwenden kann.

Wo wir gerade von Prozenten sprechen: Wer in den letzten Wochen die Rentenmärkte beobachtet hat, wird festgestellt haben, dass die Renditen für längerlaufende Anleihen (Rentenpapiere) etwas gestiegen sind. Ursache war die Befürchtung, es könnte möglicherweise dauerhaft etwas mehr Inflation aufkommen.

Denn weil Anleger danach streben, mehr Zinsen zu erhalten als die Inflation ihnen an Kaufkraft nimmt, müssen sie bei steigender Inflation mit einer besseren Verzinsung der Anleihen geködert werden. Doch wie gelingt es, die festgeschriebene Verzinsung einer bereits vor Jahren herausgegebenen Anleihe zu steigern, um für sie einen Käufer zu finden?

Anleihen ähneln in gewisser Hinsicht Gebrauchtwagen

Letztlich funktioniert das wie bei einem Gebrauchtwagen: Dessen Wert sinkt, wenn plötzlich Totwinkelwarner, Head-up-Display und Batterieantrieb für Neuwagen zum Standard werden. Für einen potentiellen Gebrauchtwagenkäufer bedeutet das, dass er einen umso kräftigeren Rabatt erhält, je magerer die Sonderausstattung des Gebrauchten ist.

Bei Anleihen ist das genauso. Nehmen wir an, für eine ältere Anleihe zahlt der Schuldner jährlich 0,5 % Zinsen. Der Anlagebetrag, der sogenannte Nominalwert, soll in fünf Jahren zurückgezahlt werden. Aktuell ist am Markt für vergleichbare Anleihen eine Verzinsung von 0,8 % p.a. üblich. Dann würden potenzielle Käufer dieser älteren Anleihe beim Kauf von den jetzigen Inhabern einen Rabatt erwarten.

Wie hoch müsste der Rabatt auf die ältere, schlechter ausgestattete Anleihe ausfallen? Bei Anleihen lässt sich das errechnen: Überschlägig ist der jährliche Zinsnachteil mit der Zahl der verbleibenden Laufzeitjahre zu multiplizieren. Im vorhergehenden Beispiel wären 0,3 % mit 5 Jahren zu multiplizieren, das ergäbe also 1,5 %. Diesen Satz erwarten potenzielle Käufer als Rabatt auf den Nominalwert.

Angenommen, einer der jetzigen Inhaber will von dieser Anleihe einen Nominalwert von 1.000 EUR verkaufen. Die Anleihe würde dann nicht für 1.000 Euro, sondern nur 985 Euro den Besitzer wechseln. Diesen infolge des Zinsanstiegs reduzierten Wert bekommen aktuell übrigens alle Inhaber dieser Anleihe angezeigt, wenn sie in ihren Depotauszug schauen – selbst, wenn sie ihre Anleihe gar nicht verkaufen wollen.

Und wenn es dem Ende der Anleihe entgegen geht?

Wenn der potenzielle Käufer – und natürlich alle anderen derzeitigen Besitzer – die Anleihe bis zu ihrem ursprünglich festgelegten Fälligkeitstermin behielte, im Beispiel in fünf Jahren, bekäme er vom Schuldner der Anleihe den Nominalwert zurückgezahlt. Im Beispiel wären das 1.000 EUR. Gezahlt hat unser Käufer aber nur 985 EUR. In dem Moment macht der Käufer einen „garantierten“ Kursgewinn von 15 Euro. Das ist der Betrag, auf den er zuvor im Rahmen der jährlichen Zinszahlung verzichtet hatte, als er sich für die „gebrauchte“ Anleihe anstelle einer mit einem Zins von 0,8 % entschied.

Was kann man daraus fürs Leben lernen? Der Wert einer Anleihe passt sich dem täglich veränderten Marktzins für Anleihen mit vergleichbarer Restlaufzeit und Schuldnerqualität an. Übersteigen die Marktzinsen die Verzinsung älterer Anleihen, führt das bei diesen zu einem Preisrückgang. Der Preisrückgang aber ist nur vorübergehend. Da die Anleihe zum Fälligkeitstermin von ihrem Schuldner ohne Preisabschlag zurückgezahlt werden muss, wird sich der Preisnachlass zurückbilden, je näher der Fälligkeitstermin rückt.

Und wenn ich schon eine Anleihe besitze?

Und wenn ich keine Anleihe kaufen will, sondern bereits eine besitze? Dann kann mir deren Preisverlauf egal sein, solange ich diese nicht verkaufen will. Warte ich bis zur Fälligkeit, bekomme ich genau die Rendite, die ich bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs eingekauft habe – unabhängig von zwischenzeitlichen Marktzinsveränderungen. Insofern kann man entsprechende Zins- und daraus folgende Kursbewegungen an den Rentenmärkten auch gern einfach aussitzen.

Genauso wie den schweren Regenschauer, der – während ich diese Zeilen schreibe – auf mein Dachfenster prasselt. Schließlich kann ich den Einkauf bei Edeka auch später noch erledigen. Und nein, das habe ich nicht in der Schule gelernt. Das ist ein Erfahrungswert.

Mit herzlichen Grüßen aus Hamburg,
Wolff Seitz

P.S.: Abseits des Aussitzens gibt es für die Reaktion auf Marktzinsveränderungen noch Alternativen, derer sich insbesondere die Fondsmanager von Rentenfonds bedienen. Dazu schreibe ich einem meiner nächsten Beiträge gern etwas.


[1] „Nicht für die Schule, sondern fürs Leben lernen wir.“ Tatsächlich beklagte der römische Philosoph und Politiker Seneca mit dem Satz „non vitae, sed scolae dicimus“, dass der praktische Nutzwert des in der Schule Erlernten gering sei. Die Verkehrung seines Satzes ist die heute populärere Version.
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