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Sparen & Anlegen

„Hätte, hätte …?“ Aus Zukunftswünschen Ziele machen

Vermögensaufbau trotz Preissteigerungen an jeder Ecke, die Familie gegen alle Eventualitäten absichern, sich mit Dingen beschäftigen, die noch weit weg scheinen ... Das Thema Vorsorge wächst einem manchmal schlicht über den Kopf. Doch: Wenn Sie so früh wie möglich beginnen, können Sie schrittweise Maßnahmen treffen und Geld für später anlegen. Bevor Sie denken „Hätte ich mal …“ – überlegen Sie kurz: Was würde Ihnen Ihr Zukunfts-Ich rückblickend raten?

Anja Klemm 17.01.2024 3 Min Lesezeit

Wir kennen sie alle, die klassischen guten Vorsätze, die alle Neujahre wieder gefasst werden und zunächst durchaus sinnvoll sind: Gesünder ernähren, mehr Sport treiben, nachhaltiger leben … Für 2024 steht laut einer Statista-Umfrage „mehr Geld sparen“ mit 51 Prozent an erster Stelle. Und das ist auch hinsichtlich der Altersvorsorge eine kluge Idee.

Grundsätzlich empfehlen Expertinnen und Experten jedoch, sich statt der eher vagen Vorsätze lieber konkrete motivierende Ziele zu setzen, die effektiver, messbarer, verbindlicher und langfristig in Etappen erreichbar sind. Das können sowohl die persönliche Gesundheitsförderung oder mehr Selbstfürsorge sein als auch eine gezielte Finanzplanung oder Absicherungen für den Fall der Fälle.

Die SMART-Methode ist ein einfaches wie populäres Werkzeug, um realistische Ziele nach fünf Kriterien zu definieren und zu erreichen. Laut dieser Formel müssen die Ziele Spezifisch, Messbar, Attraktiv, Relevant und Terminiert sein (engl. Specific, Measurable, Achievable, Reasonable, Time Bound).

Altersvorsorge – das A und O

Im Ruhestand das Leben genießen, die gewonnene Zeit auskosten, Träume erfüllen, reisen – eine schöne Vorstellung; doch beim Gedanken an die Rentenlücke kann von Ruhe nicht die Rede sein. Wer „im besten Alter“ gut abgesichert sein möchte, sollte sich rechtzeitig um die nötige Vorsorge kümmern.

Das Rentenniveau liegt laut der Deutschen Rentenversicherung zurzeit bei etwa 48 Prozent. Im Jahr 2000 belief es sich noch auf rund 53 Prozent und im Jahr 2010 auf 51,6 Prozent. Die gesetzliche Rente beträgt durchschnittlich weniger als die Hälfte des letzten Nettoeinkommens. Das reicht für viele Menschen kaum aus, um ihren gewohnten Lebensstandard zu halten.  Eine zusätzliche Altersvorsorge ist darum so wichtig, um die Rentenlücke zu schließen.

Als Rentenlücke bezeichnet man die Differenz zwischen dem Rentenbezug und dem Einkommensbedarf, der den bisherigen Lebensstandard ermöglicht. Die benötigten Mittel werden mit Eintritt in den Ruhestand gemeinhin etwas geringer angesetzt, da einige Kostenpositionen entfallen – grob geht man von 70 bis 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens aus.

In Deutschland besteht die Absicherung fürs Alter aus drei Säulen: die gesetzliche Rentenversicherung bildet das Fundament, die betriebliche Rente und die private Vorsorge sind ergänzende Säulen. Mit Produkten aus der zweiten und dritten Säule können Sie sich zusätzliche Einkünfte sichern, wobei viele Vorsorgemodelle vom Staat gefördert werden.

1. Säule: Gesetzliche Rente
In Deutschland sind alle Arbeitnehmenden über die gesetzliche Rentenversicherung pflichtversichert, wobei sie sich die Beiträge mit dem Arbeitgeber teilen. Selbstständige können sich freiwillig gesetzlich versichern, müssen den Beitrag allerdings komplett selbst zahlen. Berufsständische Versorgungswerke sichern Selbstständige aus Berufsgruppen wie Ärzte, Architekten oder Anwälte ab. Die staatliche Beamtenversorgung wiederum ist für Erwerbstätige aus dem öffentlich-rechtlichen Dienst wie Beamte, Richter oder Soldaten zuständig.

2. Säule: Betriebliche Rente
Jeder Arbeitnehmende hat hierzulande grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch darauf, über seinen Betrieb eine Altersvorsorge laufen zu lassen. Beim Modell der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) wird der Betrag direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Der Arbeitgeber wählt die Anlageform aus und ist seit 2022 dazu verpflichtet, mindestens 15 Prozent der Investitionssumme zuzuschießen. Seit Anfang 2024 sind Zahlungen des Arbeitgebers zur bAV bis zum Betrag von 3.624 Euro jährlich sozialabgabenfrei sowie bis zu 7.248 Euro jährlich steuerfrei.  Die bAV gibt es als Direktversicherung, über Pensionskassen, Pensionsfonds und Unterstützungskasse oder als Direktzusage vom Betrieb mit oder ohne Hilfe einer Unterstützungskasse.

3. Säule: Private Vorsorge
Neben der betrieblichen Altersvorsorge gibt es weitere lohnende Möglichkeiten, um privat vorzusorgen:

  • Kapital-Lebensversicherung: Sie zahlen Beiträge ein, die verzinslich angesammelt und zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig ausgezahlt werden.
  • Private Rentenversicherung: Bei der gesonderten Form der Lebensversicherung wird Ihnen das Geld als Rente gezahlt.
  • Altersvorsorge mit Fonds: Sie investieren monatlich oder einmalig in einen oder mehrere Fonds und können so Renditechancen am Kapitalmarkt nutzen.
  • Riester–Rente: Für die verschiedenen Formen – zum Beispiel Riester-Fondssparplan, Riester-Banksparplan, Riester-Bausparvertrag – werden Zuschüsse vom Staat gewährt. Bis zu 2.100 Euro inklusive Zulagen können Sie jährlich von der Steuer absetzen.
  • Rürup–Rente (Basisrente): Auch hierbei werden Sparende – mit einer Rentenversicherung oder einem Fondssparplan – über Steuervorteile gefördert. Beiträge können bis zu einer Höhe von 26.528 Euro für Ledige und 53.056 Euro für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner von der Steuer abgesetzt werden.

Für den Ernstfall gut abgesichert

Neben wichtigen Versicherungen, die sowohl Ihre eigene Arbeitskraft als auch Ihre Familie absichern – etwa eine Berufsunfähigkeits- oder eine Risikolebensversicherung – gibt es weitere relevante Themen, die zwar unangenehm sind, aber rechtzeitig angegangen werden sollten.  Sollten Sie infolge eines schweren Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr nach eigenem Willen handeln und Angelegenheiten selbst regeln können, ist eine vertretende Vertrauensperson wertvoll und wichtig. Ohne spezielle Vollmacht oder Verfügung haben jedoch weder Angehörige noch Freunde das Recht, stellvertretend zu handeln oder zu entscheiden. 

Damit Sie für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit gut versorgt sind und Ihre Wünsche berücksichtigt werden, ist es empfehlenswert, folgende Vorsorgemaßnahmen frühzeitig zu treffen und Vertrauenspersonen zu bestimmen:

  • Mit einer Vorsorgevollmacht festlegen, wer Ihre persönlichen, gesundheitlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten vertritt. 
  • Einer Vertrauensperson, die sich im Bedarfsfall um Ihre Bankgeschäfte kümmern kann, eine Bankvollmacht erteilen.
  • Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen, wen das Gericht zur Regelung welcher Aufgabenbereiche einsetzen soll.
  • Eine Generalvollmacht für eine umfangreiche Übertragung von Entscheidungsbefugnissen ohne Beschränkung für einzelne Bereiche erteilen.
  • Mit einer Patientenverfügung festlegen, ob bestimmte medizinische Behandlungen oder lebenserhaltende Maßnahmen vorzunehmen oder zu unterlassen sind.
  • Ein Testament erstellen, das die Vermögensübertragung regelt und klare Verhältnisse für Ihre Angehörigen schafft.

Mit Fondssparen step by step zum Ziel

Altersvorsorge und Finanzplanung sind komplexe Themen, die gedanklich erst einmal gut sortiert sein wollen. Wenn Sie nicht so recht wissen, wie Sie am besten anfangen: Investmentfonds, als Fondssparplan oder Einmalanlage, bieten gute Perspektiven für persönliche Sparziele und einen soliden Vermögensaufbau. Auch im Alter von 50+ ist es nicht zu spät dafür – nutzen Sie gern unsere persönliche Beratung zu Ihren individuellen Möglichkeiten.