SIGNAL IDUNA Logo
Kapitalmarkt & Aktuelles

Was der Jahreswechsel Neues bringt

Neue Regeln fürs Heizen, Erhöhung der Steuerfreibeträge, höhere Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage und vieles mehr: Zum 1. Januar und für das laufende Jahr 2024 wurden eine Reihe von Änderungen auf den Weg gebracht. Wir haben eine Auswahl der Neuerungen zusammengefasst.

Anja Klemm 17.01.2024 3 Min Lesezeit

Start des Gebäudeenergiegesetzes – Fristen ab 2024 

Gemäß des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen in den meisten Neubauten mit Bauantragstellung ab Januar 2024 Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden. In Neubaugebieten gilt dies seit dem 1. Januar 2024, für neue Gebäude außerhalb von Neubaugebieten sowie für Bestandsgebäude gelten längere Übergangsfristen. 

Funktionierende Öl- und Gasheizungen in Bestandsimmobilien beispielsweise dürfen weiterbetrieben und bei Bedarf und Möglichkeit auch repariert werden. Ist eine Reparatur nicht möglich, gelten mehrjährige Übergangsfristen. Wer eine neue Heizungsanlage einbauen möchte, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen – also etwa Erdgas – betrieben wird, muss sich vorab verpflichtend beraten lassen. Mehr zum GEG lesen Sie hier.
Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK); Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mehr Geld und Unterstützung


Höhere Erwerbsminderungsrente  
Die Erwerbsminderungsrente für Bezieherinnen und Bezieher mit einem Rentenbeginn in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014 erhöht sich um 7,5 Prozent. Für alle, die in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018 in Rente gegangen sind, gibt es einen Zuschlag von 4,5 Prozent. 
Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Höhere Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage
Seit dem 1. Januar 2024 gelten weit höhere Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage: Bei Ledigen stieg die Grenze des jährlich zu versteuerndem Einkommen von 17.900 auf 40.000 Euro und bei Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnerschaften von 35.800 auf 80.000 Euro. Mit der Zulage fördert der Staat das Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen, zum Beispiel im Rahmen eines geeigneten Bausparvertrags oder Fondssparplans.
Quellen: Verband der Privaten Bausparkassen e.V.; Bundesministerium der Finanzen

Entlastung für Pflegebedürftige und Angehörige
Zu Beginn dieses Jahres wurden das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungsbeträge um jeweils 5 Prozent erhöht. Zudem wird der Anspruch auf das Pflegeunterstützungsgeld ausgeweitet werden, sprich die Lohnersatzleistung für Menschen, die aufgrund der Pflege eines nahen Angehörigen nicht arbeiten können. Pro Kalenderjahr wird es diese Unterstützung für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftige Person geben.

Auch wurden die Zuschläge für die Pflegekosten in stationärer Langzeitpflege angehoben. Seit dem 1. Januar gelten diese Sätze:


Erhöhung der Steuerfreibeträge


Einkommensteuer: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt für allein Veranlagte um 696 Euro auf 11.604 Euro, für gemeinsam Veranlagte um 1.392 Euro auf 23.208 Euro. Offiziell soll dies im Frühjahr dieses Jahres verabschiedet werden und rückwirkend zum 1. Januar 2024 gelten.
Quellen: Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend;  Bundesministerium der Finanzen; tagesschau.de; Norddeutscher Rundfunk

Der Kinderfreibetrag steigt 2024 von vorher 6.024 Euro auf 6.612 Euro pro Kind (3.306 Euro je Elternteil).
Quellen: Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; tagesschau.de; Norddeutscher Rundfunk

Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent ist seit Jahresbeginn erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 66.761 Euro (zuvor 62.810 Euro) fällig.
Quellen: Bundesministerium der Finanzen; Handelsblatt GmbH; Norddeutscher Rundfunk

Inflationsausgleichprämie
Arbeitgeber können allen Angestellten noch bis zum 31. Dezember 2024 eine steuerfreie Inflationsausgleichprämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro zahlen, auch in Teilbeträgen. Die freiwillige Leistung ist seit Oktober 2022 möglich.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung


Neuerungen für Familien 


Einschnitte beim Elterngeld  
Für Paare, die ab dem 1. April 2024 Nachwuchs bekommen, sinkt die Grenze des zu versteuernden Einkommens, ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, von jährlich 300.000 Euro auf 200.000 Euro (zum 1. April 2025 noch einmal auf 175.000 Euro); für Alleinerziehende gilt eine Grenze von 150.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. 
Quellen: Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Elterngeld.net

Mehr Kinderkrankentage
Mit Inkrafttreten des Pflegestudiumstärkungsgesetzes zum 1. Januar haben gesetzlich krankenversicherte Eltern in den Kalenderjahren 2024 und 2025 pro Kind 15 statt zuvor 10 Arbeitstage Anspruch auf Kinderkrankengeld. Alleinerziehende können jetzt 30 statt vorher 20 Arbeitstage pro Kind Kinderkrankengeld beziehen. So steigt die Gesamtzahl von 25 auf 35 der Anspruchstage im Jahr, für Alleinerziehende sind es 70 statt 50 Anspruchstage. Der Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld besteht für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung; tagesschau.de

Höherer Kinderzuschlag 
Um Familien mit geringem Einkommen und Alleinerziehende finanziell besser zu unterstützen, ist der Höchstbetrag des Kinderzuschlags zum neuen Jahr von maximal 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind gestiegen. Die Mindesteinkommensgrenze liegt bei 900 Euro brutto für Paare und 600 Euro brutto für Alleinerziehende.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Abschaffung des Kinderreisepasses 
Seit dem 1. Januar 2024 können keine Kinderreisepässe (für Kinder unter 12 Jahren) mehr beantragt oder verlängert werden. Insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe werden nicht mehr weltweit als Ausweisdokument akzeptiert. Nun brauchen alle Kinder für Reisen außerhalb der EU einen regulären elektronischen Reisepass. Innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Bereits vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte Kinderreisepässe sind bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.
Quellen: Germany.info/Deutsche Vertretungen in den USA; ADAC

Umwelt und Energie


Die staatliche Umweltprämie für den Kauf von neuen E-Autos ist zum 1. Januar von 4.500 Euro auf 3.000 Euro gesunken. Der Kaufpreis darf nunmehr maximal 45.000 Euro netto betragen, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können. 
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Die CO2-Steuer für das Tanken und Heizen mit fossilen Brennstoffen ist zum Jahresbeginn von 30 Euro auf 45 Euro pro Tonne gestiegen. Das wirkt sich auf die Preise für Diesel, Benzin, Erdgas und Heizöl aus: Der Liter Benzin dürfte sich um rund 4,3 Cent, der Liter Diesel um etwa 4,8 Cent verteuern. 
Quellen: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung; ADAC

Die Strom- und Gaspreisbremse, durch die Strom- und Gaskosten für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs (auf 12 Cent pro Kilowattstunde Gas sowie 40 Cent pro Kilowattstunde Strom) gedeckelt waren, ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Seit dem 1. Januar 2024 kann die Eigenheimrenten-Förderung („Wohn-Riester“) auch für Aufwendungen bei energetischen Maßnahmen genutzt werden, zum Beispiel für Wärmedämmungen oder die Erneuerung von Fenstern oder Heizungsanlagen. 
Quellen: Verband der Privaten Bausparkassen e.V.; Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.

Weitere Artikel finden Sie hier